Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,23467
VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84 (https://dejure.org/1989,23467)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30.08.1989 - 7 K 2172/84 (https://dejure.org/1989,23467)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30. August 1989 - 7 K 2172/84 (https://dejure.org/1989,23467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,23467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung von Betriebsplänen für eine Erdöl-Erweiterungsbohrung; Erfordernis eines Nachweises über das Vorliegen der in § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 3 bis 13 Bundesberggesetz (BBergG) bezeichneten Voraussetzungen; Begriff des Gemeinschadens; Begriff des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
    So habe das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 49, 89, 141 f [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] ; 53, 30, 57), daß ausnahmsweise auch die entfernte Möglichkeit eines Schadens die Annahme einer Gefahr rechtfertige (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.08.1984 - 5 S 2036/81 -).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
    So habe das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 49, 89, 141 f [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] ; 53, 30, 57), daß ausnahmsweise auch die entfernte Möglichkeit eines Schadens die Annahme einer Gefahr rechtfertige (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.08.1984 - 5 S 2036/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1984 - 5 S 2036/81

    Bodenseeschiffahrtsordnung; Gewässerschutz; Beschränkung von Bootsmotoren mit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
    So habe das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 49, 89, 141 f [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] ; 53, 30, 57), daß ausnahmsweise auch die entfernte Möglichkeit eines Schadens die Annahme einer Gefahr rechtfertige (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.08.1984 - 5 S 2036/81 -).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
    Ein Gemeinschaden in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Schaden in einem solchen Umfang eintreten kann, daß er sich auf das Allgemeinwohl auswirken kann (vgl. BT-Drucksache 8/1315 Anl . 1 S. 111; BVerwG DVBl. 1986, 1273, 1275).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
    Zu § 34 Abs. 2 WHG hat das Bundesverwaltungsgericht (DÖV 1970, 713) hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit nach der Größe des möglicherweise eintretenden Schadens differenziert und bei der Gefahr besonders großer Schäden bereits die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts genügen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1984 - 5 S 1251/83

    Naßauskiesung im Grundwasserschonbereich eines Regionalplanes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
    Für die Annahme einer Gefahr genüge daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Urt. v. 09.08.1984 - 5 S 1251/83 - ) schon die sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, so daß selbst wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgehe, daß die Wahrscheinlichkeit einer von der Bohrung ausgehenden Gefahr für das Grundwasser verhältnismäßig gering sei, eine Zulassung der Betriebspläne nicht möglich sei.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.01.1967 - III A 124/63
    Auszug aus VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
    Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (DVBl. 1977, 932) läßt im Rahmen des § 34 WHG die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts für die Versagung einer Gestattung genügen, um die Qualität des Trinkwassers wegen dessen hervorragender Bedeutung für das menschliche Leben soweit irgend möglich sicherzustellen, (vgl auch OVG Lüneburg DVBl. 1967, 542, 545).
  • VG Saarlouis, 27.04.2001 - 2 F 11/01
    dazu auch VG Sig­ma­rin­gen, Urteil vom 30.08.1989 - 7 K 2172/84 -, ZfB 131 (1990) 67, wo­nach be­reits die ent­fern­te Mög­lich­keit der Ge­fähr­dung eines Grund­was­ser­vor­kom­mens mit Trink­was­ser­qua­li­tät einen Ge­mein­scha­den dar­stel­len kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht